Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tierfreunde Österreich

Präambel

Der Verein „Tierfreunde Österreich“ ist ein gemeinnütziger Verein, dessen  Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist. Die Vereinstätigkeit erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet.
Der Verein bezweckt als Interessensgemeinschaft für Haustierbesitzer, wichtige Leistungen und Hilfestellungen für Hunde-, Katzen- und Kleintierbesitzer bereit zu stellen.

Begriffsbestimmungen

1.     Mit dem folgenden Begriff „Mitglied“ wird ein außerordentliches Mitglied bezeichnet. Darunter fallen jene Mitglieder, die die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines Mitgliedsbeitrages fördern.
2.     Mit „Verein“ wird im Folgenden der Verein „Tierfreunde Österreich“ bezeichnet.
3.     Mit Website wird folgende Seite bezeichnet: www.tierfreunde.org

1. Allgemeines

1.1.     Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle schriftlich,  datenelektronisch (Internet, Fax) und telefonisch eingebrachten  Beantragungen einer Mitgliedschaft.
1.2.     Individualabreden werden nur dann Bestandteil der Mitgliedschaft, insofern dies schriftlich bestätigt wurde.
1.3.     Der Verein ist berechtigt, Fotos und Bildmaterial von vereinsinternen Veranstaltungen (darunter fallen auch Online-Wettbewerbe) anzufertigen und unentgeltlich für Werbezwecke zu verwenden. Die Zustimmung kann vom Teilnehmer jederzeit schriftlich widerrufen werden.

2. Abschluss der Mitgliedschaft

2.1.     Mit der Beantragung wird dem Verein der Abschluss einer Mitgliedschaft verbindlich angeboten. Ein formloser Rücktritt von diesem Angebot ist binnen vier Wochen möglich. 
2.2.    Die Beantragung kann schriftlich, mündlich (vor Ort) oder fernmündlich (telefonisch, per Fax oder Internet) erfolgen.
2.3.     Die Mitgliedschaft kommt zustande, sobald der Mitgliedsbeitrag am Vereinskonto eingelangt ist und der Vorstand über eine positive Aufnahme entschieden hat (Abschlussdatum).

3. Mitgliedsbeiträge

3.1.    Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird vom Vorstand bis zu einer etwaigen Änderung festgesetzt.
3.2.    Die Mitgliedschaft erstreckt sich über einen Zeitraum von 12 Monaten. Das Mitgliedsjahr ist ein gleitendes Mitgliedsjahr (die Mitgliedschaft gilt ab dem Abschlussdatum für genau ein Jahr).
3.3.    Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht mindestens 4 Wochen vor Ablauf des Mitgliedsjahres schriftlich gekündigt wird.
3.4     Zum Zweck des Übergangs auf ein Kalenderjahr ist der Vorstand ermächtigt, mit Zweidrittelmehrheit seiner Stimmen einen Zeitpunkt festzulegen, ab dem für alle neu einzutretenden Mitglieder der jährliche Mitgliedsbeitrag fällig wird.
3.5.    Alle Beiträge (unabhängig von der Art der Mitgliedschaft) sind Jahresbeiträge und im voraus auf das Vereinskonto zu überweisen. Zur Zahlung laufender Beiträge wird eine Nachfrist von zwei Monaten eingeräumt.
3.6.    Die Kosten der Einhebung rückständiger Beiträge gehen zu Lasten des Mitglieds. Dies gilt auch für Bankkosten und Bankspesen, die dem Verein durch Verschulden des Mitglieds entstehen. Darunter fallen insbesondere Storno- und Rückholkosten für Abbuchungs- und Daueraufträge sowie Bearbeitungskosten.
3.7.    Mitgliedsbeiträge, die per Bankeinzug eingeholt werden, können bis zu sechsundfünzig Tage nach Einzug durch das Mitglied storniert werden.
3.8     Bei Nichteinzahlung erlöschen nach Ablauf der eingeräumten Nachfrist die Mitgliedschaft sowie sämtliche, aus der Mitgliedschaft entstandene Ansprüche gegenüber dem Verein.
3.9.   Die im Zuge der Mitgliedschaft zu zahlenden Beiträge können jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst werden.
3.10.   Im Fall der Auflösung des Vereins besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.  

4. Datenschutz

4.1 Der Schutz und die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Die TIERFREUNDE ÖSTERREICH speichern und verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich im Sinne des Österreichischen Datenschutzgesetzes. 

4.2 Für die Webseite und die darüber gespeicherten Daten, sowie Daten, die Sie uns per Email und Tel bekannt geben, ist der gemeinnützige Verein „Tierfreunde Österreich“ mit der Anschrift: Girlingstrasse 17, 5020 Salzburg, E-Mail: info@tierfreunde.org,  ZVR: 488792743 verantwortlich. Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten können Sie sich an diese Adresse wenden. 

4.3 Ihre bekanntgegebenen personenbezogenen Daten, wie Name, Firmenname, Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse und Geburtsdaten werden zum Zweck der Mitglieder-, Unterstützer- und Spenderverwaltung sowie zur weiterführenden Information rund um die Arbeit der Tierfreunde Österreich verarbeitet.

4.4 Für die Speicherung und Verarbeitung der Daten, sowie für die Zusendung von Informations- und Werbematerial werden die Daten Auftragsverarbeitern zur Verfügung gestellt. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht. 

4.5 Dem Empfänger wird gemäß Datenschutz- und Telekommunikationsgesetz in jeder Nachricht die Möglichkeit gegeben, weitere Nachrichten zu untersagen. Ebenso hat jeder Empfänger das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, sowie Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. 

4.6 Die Mitglieder-, Unterstützer- und Spenderdaten werden mindestens bis zum Ablauf von garantie-, gewährleistungs-, schadenersatzrechtlichen Anspruchsfristen sowie gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert und solange die Daten für die Erreichung des Zwecks benötigt werden.

5. Versicherungen

5.1.    Mitgliedern stehen spezielle Tierversicherungen zur Verfügung.
5.2.    Für die Versicherungen (Hundehaftpflicht, Tierrechtschutz, Betreuungsversicherung und Tierkrankenversicherungen) kommen die jeweils gültigen Bedingungen der Versicherungsgesellschaft zur Anwendung (download: AGB-Hundehaftpflichtversicherung).
5.3.   Versicherungsschutz, gemäß Bedingungen, ist gegeben, sobald der Mitgliedsbeitrag am Vereinskonto eingelangt ist, der Vorstand über eine positive Aufnahme entschieden hat und die Versicherung gültig abgeschlossen wurde.
5.4.    Für den Prämienanteil der jeweiligen Versicherungssparte kann der Versicherer – im Falle eines schlechten Schadensverlaufes – eine Prämienanpassung vornehmen. Die Beiträge können dementsprechend angepasst werden.
5.5.    Für Mitglieder, die mit der Zahlung des laufenden Mitgliedsbeitrags in Rückstand sind, besteht weiter Versicherungsschutz bis maximal 28 Tage über den Fälligkeitstermin hinaus, falls eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde und wenn der Beitrag bis dahin eingezahlt wird. Darüber hinaus entfällt der Versicherungsschutz.
5.6.    Die Abwicklung der Versicherungsagenden erfolgt nicht über die Tierfreunde Österreich, sondern über ein Versicherungsmaklerbüro.
5.7.   Die Versicherungsprämien gelten nur in Verbindung mit bestehenden Mitgliedschaften.

6. Auflösung der Mitgliedschaft

6.1.     Mitgliedschaften werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht mindestens 4 Wochen vor Ablauf des Mitgliedsjahres schriftlich gekündigt werden.
6.2.     Erfolgt die Austrittsanzeige verspätet, so ist sie erst zum nächsten Austrittstermin wirksam. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Postaufgabe maßgeblich.
6.3.   Mitglieder können vom Vorstand ausgeschlossen werden, wenn diese trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung der Nachfrist von zwei Monaten mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand sind. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt davon unberührt.
6.4.    Mitglieder können vom Vorstand wegen unehrenhaftem oder vereinsschädigendem Verhalten ausgeschlossen werden.
6.5.    Mit Eintritt der Rechtswirksamkeit des Ausschlusses erlöschen sämtliche Mitgliederrechte und allfällige Vereinsfunktionen. Ansprüche des Vereins bleiben aufrecht. 

7. Gewährleistungen

7.1.     Bei Veranstaltungen Dritter, deren Leistung der Verein lediglich vermittelt, wird keine Gewähr übernommen.

8. Haftungsbeschränkungen in Bezug auf die Website

8.1.     Die auf der Website (sowie im E-Mail-Newsletter) enthaltenen Informationen werden ausschließlich für allgemeine, unverbindliche Informationszwecke kostenlos bzw. bestimmte Inhalte nur für Mitglieder im Rahmen einer Mitgliedschaft zur Verfügung gestellt und begründen zwischen dem Verein und dem Mitglied/Benutzer kein Beratungsverhältnis, welcher Art auch immer.
8.2.     Angaben auf der Website sind nicht auf die besonderen Bedürfnisse bestimmter Personen, Einrichtungen oder Sachverhalte abgestimmt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit sowie Aktualität der Angaben auf der Website bzw. der zum Download verfügbaren Informationen wird ausdrücklich keine Gewähr übernommen.
8.3.     Der Verein sowie sonstige Autoren haften nicht für falsche, unvollständige, nicht aktuelle Inhalte auf der Website bzw. der zum Download verfügbaren Informationen.
8.4.     Der Zugang zur Website und die Verwendung der Inhalte erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers.
8.5.     Für externe Websites, mit der die Website verbunden ist, wird keine Haftung übernommen.
8.6.     Für Inhalte der Seiten, auf die gelinkt wird, übernimmt der Verein keine Haftung hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit sowie Aktualität. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.  
8.7.     Für Einträge (Informationen, Texte, Bilder) in Diskussionsforen/Blogs der Website, die von Mitgliedern/Benutzern erstellt werden, haftet ausschließlich der Verfasser. 

9. Haftungsbeschränkungen in Bezug auf Auskunftsleistungen

9.1.    Die vom Verein und Experten per E-Mail und Telefon erteilten Auskünfte werden ausschließlich für allgemeine, unverbindliche Informationszwecke und nur für Mitglieder kostenlos  im Rahmen einer Mitgliedschaft zur Verfügung gestellt und begründen zwischen dem Verein und dem Mitglied/Benutzer kein Beratungsverhältnis, welcher Art auch immer. Dies gilt insbesondere für die Rechtsauskunft.
9.2.     Für die Richtigkeit, Vollständigkeit sowie Aktualität der Auskünfte wird ausdrücklich keine Gewähr übernommen.
9.3.     Für Auskünfte von externen Experten übernimmt der Verein keine Haftung hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit sowie Aktualität.

10. Haustier-Notruf

10.1     Die vereinbarte Beschaffenheit des Haustier-Notrufs ergibt sich ausschließlich aus der Beschreibung auf www.tierfreunde.org. Es gelten die Leistungsbeschreibungen zum Zeitpunkt des Mitgliedschaftsabschlusses.
10.2    Bilder und Beschreibungen aus Werbematerialien sind beispielhaft und stellen keine Leistungsbeschreibung dar. Die TFÖ sind berechtigt, ihre Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.
10.3    Die Leistungserbringung des Haustier-Notrufs bezieht sich ausschließlich auf Tiere mit einem jeweiligen Gesamtwert von maximal 10.000,--EUR, nicht jedoch auf höherwertige Tiere.
10.4    Die rechtzeitige Benachrichtigung von den TFÖ über einen Notfall durch Dritte (z.B. Feuerwehr, Polizei, Sanitäter, etc.) stellt keine Leistung von den TFÖ dar. Die TFÖ haften daher nicht für Schäden, die sich aus einer unterlassenen oder verspäteten Mitteilung Dritter ergeben. Gleiches gilt für den Fall, dass eine vom Mitglied benannte Person von den TFÖ zwar informiert wurde (z.B. Hinterlassen einer Nachricht auf einem Anrufbeantworter), diese Person jedoch keine oder mangelhafte Maßnahmen zur Rettung des Haustiers/der Haustiere ergreift. Eine Haftung von den TFÖ ist auch dann ausgeschlossen, wenn ein Schaden auf vom Mitglied falsch mitgeteilte oder nicht aktualisierte Informationen (z.B. Name, Anschrift, Telefonnummern, Email-Adressen etc.) beruht. Die TFÖ haften nicht für entgangenen Gewinn, sofern das schädigende Ereignis nicht vorsätzlich oder arglistig verursacht wurde. Für Vermögensschäden ist die Haftung von den TFÖ auf einen Höchstbetrag von 10.000,--EUR begrenzt, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Für Schlecht-oder Nichterfüllung und sich daraus ergebende Schäden haften die TFÖ nicht, sofern sie auf höherer Gewalt (z.B. Arbeitskampf, Katastrophen oder Energieversorgungsschwierigkeiten, behördlichen Maßnahmen, etc.) beruhen.
10.5    Der Haustier-Notruf beginnt mit Zugang der Bestätigung von den TFÖ beim Mitglied. Die Mindestlaufzeit des Haustier-Notrufs beträgt zwölf (12) Monate ab dem Zugang der Bestätigung. Der Haustier-Notruf kann gemäß den Mitgliedschaftsbestimmungen gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert sich die Mitgliedschaft inkl. Haustier-Notruf automatisch jeweils um ein weiteres Jahr.
10.6    Zur vertragsgemäßen Nutzung des Haustier-Notrufs sichern die Mitglieder zu und gewährleisten, dass (I) alle den TFÖ mitgeteilten Informationen wahrheitsgetreu und richtig sind, (II) sie die Informationen jeweils auf dem neuesten Stand halten. Weiterhin sichern die Mitglieder zu, dass sie zur Weitergabe personenbezogener Daten Dritter an die TFÖ zur vertragsgemäßen Verwendung berechtigt sind.
10.7   Sämtliche von den TFÖ gespeicherten personenbezogenen Daten unterliegen den Datenschutzbestimmungen der TFÖ.
10.8 Eine Übernahme eventuell anfallender Kosten durch Polizei, Rettungskräfte, Amtstierarzt u.ä. im Zusammenhang mit der Rettung eingesperrter Tiere ist nicht Bestandteil der Leistungen des Haustier-Notrufs.

11. Salvatorische Klausel

11.1 Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung zur Gänze oder teilweise ungesetzlich, ungültig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen  nicht. Solange sich die Parteien nicht auf eine andere Regelung verständigt haben, gelten in diesem Fall solche Bestimmungen als vereinbart, welche wirksam sind und soweit wie möglich dem wirtschaftlichen Zweck der entsprechenden Bestimmung sowie der Absicht der Parteien bei Abschluss dieses Vertrages entsprechen. Dies gilt sinngemäß auch für unbeabsichtigte Vertragslücken.

12. Sonstiges

12.1.     Die TFÖ behalten sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern, sofern dazu ein wichtiger Grund vorliegt. Die TFÖ werden Ihre Mitglieder über wesentliche Änderungen schriftlich und/oder per Email informieren. Wesentliche Änderungen sind Änderungen, die die Rechte der Mitglieder der TFÖ einschränken oder ihre Pflichten erweitern. Sofern ein Mitglied mit den wesentlichen Änderungen der AGB nicht einverstanden ist, hat es das Recht, die Mitgliedschaft innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der wesentlichen Änderung zu kündigen. Nicht wesentliche Änderungen werden mit der Veröffentlichung auf www.tierfreunde.org wirksam. Die fortgesetzte Inanspruchnahme der Mitgliedschaft inkl. Zusatzleistungen nach einer Änderung (oder im Fall von wesentlichen Änderungen nach dem Ablauf der 14-Tagesfrist) stellt die Zustimmung des Mitglieds zu den geänderten AGB dar. Alle wesentlichen Änderungen werden erst nachträglich wirksam.
12.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Vereins in 5020 Salzburg.


Stand: 05.12.2014

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