Verliebt in die Urlaubsbekanntschaft


So manchem ist es schon passiert: die vierbeinige Urlaubsbekanntschaft, in die man sich rettungslos verliebt. Doch darf man das Tier, hält man es für besitzerlos, einfach mitnehmen?

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Wer eine Urlaubsbekanntschaft macht, kann dieser kaum widerstehen. Doch darf man den Vierbeiner einfach mit nach Hause nehmen?

Man fährt in den Urlaub, genießt die Sonne im Garten der Ferienwohnung und plötzlich steht ER da. Ein wahnsinnig lieber und anhänglicher Hund oder eine schmusebedürftige Katze, die nicht mehr von der Seite weicht. Immer mehr begleitet einen die Fellnase und gehört bald schon zum Urlaubsalltag. Es scheint, als habe das Tier keinen Besitzer und suche verzweifelt nach einem Zuhause. Es steigt der Wunsch, den neuen Freund zu adoptieren, doch weiß man nicht, ob man das machen darf. Was tun?

Ausschau halten und nachfragen

Wichtig ist jetzt, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Besonders Katzen neigen dazu, das eigene Territorium einmal zu verlassen, um neues Land für sich zu entdecken. Auch bei Hunden, die eher frei gehalten werden, kann dies vorkommen. Es muss also nicht sein, dass das vermeintlich herrenlose Haustier tatsächlich keinen Besitzer hat. Daher ist es wichtig, Einheimische zu befragen: Kennen Sie dieses Tier? Wissen Sie, ob es ein Zuhause hat und wenn ja, wo sich dieses befindet? Dabei lohnt es sich, auch einen weiteren Radius zu ziehen.

Willst du ein Haustier?

Sobald du dir sicher bist, dass der neugewonnene Liebling keinem anderen gehört, die Leute vielleicht sogar bestätigen, dass es sich um ein streunendes Tier handelt, solltest du dir eine Frage noch einmal ganz gründlich stellen: Möchtest du überhaupt wirklich ein Haustier? Sowohl Katze als auch (und zwar noch mehr) der Hund benötigen einiges an Zeit. Solltest du einen 40-Stunden-Job haben, bei dem du deinen Hund nicht mitnehmen kannst, wird es schwierig werden. Bei einer Katze, die du in der Natur und quasi in der “freien Wildbahn” gefunden hast, wäre es wiederum undenkbar, diese in einer Wohnung einzusperren. Denke gut darüber nach, ob das Haustier wirklich in dein Leben passt, denn Hunde und Katzen werden bis zu 15 Jahre alt oder sogar noch älter! Und: Es einfach nur mitzunehmen, um es dann im Tierheim abzugeben, ist für das Tier oftmals gar nicht die bessere Entscheidung: Da wäre ihm seine Freiheit möglicherweise lieber.

Die Rechtsgrundlage

Solltest du dich in einem EU-Land aufhalten, so gilt die Rechtsgrundlage für die Einfuhr von Haustieren in Länder der Europäischen Union, genauer die Verordnung Nummer 998/2003 über die “Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als zu Handelszwecken“. Gehört das Urlaubsland nicht zur EU, gelten die Einfuhrregelungen für sogenannte Drittländer. Hier wird zwischen gelisteten und nicht gelisteten Ländern unterschieden. Gelistete gelten hierbei als tollwutfrei oder als nicht gefährdet, Nichtgelistete werden deutlich strenger gehandhabt. Gelistete und EU-Länder werden hingegen etwa gleich behandelt. Genauere Details zum jeweiligen Land erfährst du, wenn du auf die oben angeführten Links klickst.

Gelistete Dritt- und EU-Länder

Wer einen Hund oder eine Katze aus beispielsweise Italien, Kroatien, aber auch Australien oder Malaysien mitnehmen möchte, muss für die legale Einreise des neuen Lieblings nicht nur einen Heimtierpass, sondern auch eine Kennzeichnung (Chip), eine Tollwutimpfung und eine vom Amtstierarzt ausgefüllte Veterinärbescheinigung mitbringen. Bevor man das Tier impft, kann man beim Tierarzt einen Tollwutantikörpertest machen, der besagt, ob eine Impfung notwendig ist. Sollte die Impfung notwendig sein, muss man nach dieser 30 Tage warten, bevor man schließlich ausreisen darf. Eine Aus- und Einreise von Welpen, die jünger sind als 3 Monate, ist nur mit Einfuhrgenehmigung möglich, die rechtzeitig beim Außenministerium beantragt werden sollte.

Nicht gelistete Länder

Wer ein Tier aus Serbien oder der Türkei so wie anderen nicht gelisteten Ländern adoptieren möchte, hat es noch schwerer. Nach einer Tollwutimpfung ist zusätzlich ein Tollwutantikörpertest notwendig, der erst 30 Tage nach der Impfung erfolgen kann. Anschließend ist vom Zeitpunkt der Blutentnahme für den Antikörpertest bis zur Einreise in das eigene Zuhause eine Wartezeit von mindestens drei Monaten verpflichtend. Es kommt also zu einer insgesamten Wartezeit von mindestens vier Monaten. Dies betrifft auch Urlaubsländer wie Ägypten, Marokko, Thailand und Tunesien!

Soll ich es tun?

Wie du nun mit Sicherheit siehst: Es ist nicht gerade unkompliziert, ein Haustier aus dem Ausland legal mit nach Hause zu nehmen. Solltest du dich aber ernsthaft verliebt haben und bist du dir sicher, dass das Haustier keinen anderen Besitzer hat und dich braucht, dann lohnt es sich möglicherweise, das lange Prozedere in Kauf zu nehmen.

Wir wünschen dir im Fall des Falles viel Durchhaltevermögen sowie Glück und Freude mit deinem neuen Lebenspartner!


Die TIERFREUNDE ÖSTERREICH sind Österreichs Club für Haustierbesitzer. Fundierte Information und Beratung sind Kernaufgaben der gemeinnützigen Organisation, die sich mit einem umfassenden Servicepaket sowie wichtigen Initiativen um die Anliegen von Haustierbesitzern kümmert.

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