Du gehst mit Deinem Hund spazieren, ein fremder Hund nähert sich und beißt Deinen Vierbeiner. In solchem Fall stellt sich die Frage, wer für die Folgen aufkommen muss. Haftet der gegnerische Hundehalter komplett für die Tierarztkosten oder gibt es eine Mitschuld? Die TIERFREUNDE ÖSTERREICH klären auf.
Ein Tierhalter muss grundsätzlich für die Schäden aufkommen, den sein Tier verursacht hat. Diese Pflicht gilt für Schäden an Menschen, sowie an Gegenständen und unabhängig davon, ob der Tierhalter selbst für die Schäden verantwortlich ist.
Wer gilt rechtlich als Tierhalter, wer als Tierhüter?
Tierhalter ist derjenige, der darüber entscheidet, ob dritte Personen der Gefahr ausgesetzt werden, die vom Tier ausgeht und die nur unzulänglich beherrschbar ist. Einen Tierhalter macht aus: Er bestimmt zum Beispiel über einen Hund, zahlt die Kosten für das Tier, nimmt den Nutzen des Tieres für sich in Anspruch und trägt das Risiko seines Verlustes.
Tierhüter, auch Tieraufseher genannt, ist hingegen, wer für den Tierhalter die Aufsicht übernimmt. Unter Tierhüter oder Tieraufseher können zum Beispiel Hundesitter oder Hundebetreuer fallen. Erforderlich für die sogenannte Aufsichtsführung sind ausdrückliche oder stillschweigende vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Tieraufseher und dem Tierhalter. Auch ein Tierhüter haftet für die vom Tier ausgehende typische Tiergefahr.
Welche Kosten zahlt die Haftpflichtversicherung?
Falls Dein Hund einen anderen Hund gebissen hat, stellt sich die Frage, wer haftet. In der Praxis wollen Haftpflichtversicherungen geschädigten Tierhaltern häufig nur 50 Prozent der Kosten für den Schaden zahlen. Die Versicherungen verweisen darauf, dass die Halterhaftung verschuldensunabhängig sei und diese daher pauschal für 50 Prozent des Schadens selbst aufkommen müssen. Wenn ein Dritter geschädigt wird, haften Tierhüter und Tieraufseher als sogenannte Gesamtschuldner.
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Haftungsverteilung bei angeleintem Hund
Für Schäden, die durch einen nicht angeleinten Hund entstehen, haftet primär dessen Halter. Hundehalter haben die Pflicht, ihre Tiere jederzeit im eigenen Einwirkungsbereich zu haben. Viele Hundehalter nehmen daher ihren Vierbeiner vorsichtshalber beim Spazierengehen immer an die Leine. Kommt es dennoch zum Beißvorfall und war ein Hund angeleint und der andere nicht, so gilt ein anderer Haftungsverteilungsmaßstab. In diesem Fall trägt der Halter des nicht angeleinten Hundes die Kosten für die tierärztliche Behandlung des anderen Tieres alleine.
Welche Rolle spielt das Größenverhältnis und die Aggressivität der Hunde?
Bei Haftungsfragen nach Hundebissen muss auch der Größenunterschied von den beteiligten Hunden berücksichtigt werden. Die von einem großen Hund ausgehende Gefahr ist größer als die Gefahr, die von einem kleinen Hund ausgeht. Ist ein Hund bereits in der Vergangenheit durch Aggressivität aufgefallen, so sind wegen der hiermit verbundenen erhöhten Gefahren strenge Anforderungen an die Sorgfaltspflichten des Hundehalters zu stellen.
Die TIERFREUNDE ÖSTERREICH sind Österreichs Club für Haustierbesitzer. Fundierte Information und Beratung sind Kernaufgaben der gemeinnützigen Organisation, die sich mit einem umfassenden Servicepaket sowie wichtigen Initiativen um die Anliegen von Haustierbesitzern kümmert. Werde jetzt Mitglied unter https://www.tierfreunde.org/mitgliedschaft