Freigängerkatzen und ihre Rechte!

Freigängerkatzen und Nachbarschaftsrecht – ein Thema, das viele Katzenhalter und ihre Nachbarn im Alltag beschäftigt. Leider kommt es immer wieder zu Streit, wenn Samtpfoten über die eigenen Grundstücksgrenzen hinaus auf Wanderschaft gehen. Die TIERFREUNDE ÖSTERREICH klären Euch über die aktuelle Rechtslage auf.

Freigängerkatzen

Kot im Sandkasten, Kratzer im Autolack, Schäden an Pflanzen – Freigängerkatzen sind nicht überall gern gesehene Besucher. Katzen bleiben nur selten innerhalb des eigenen Gartenzauns, aber geduldet werden müssen sie trotzdem, sofern alles im Rahmen bleibt. Wenn Haustiere Nachbarschaftskonflikte auslösen, ist die rechtliche Situation oft unklar. Landet ein Fall wirklich vor Gericht, kommt es immer auf die besonderen Umstände des jeweiligen Falles an. Die Rechtslage zum Thema ist leider ziemlich schwammig, sodass es meist auf den Einzelfall ankommt.

Freigängerkatzen müssen grundsätzlich geduldet werden

Gerade in Gebieten mit Vorortcharakter, also z.B. in Reihenhaussiedlungen, muss man tolerieren, dass Katzen nicht nur in der Wohnung gehalten werden, sondern auch ins Freie dürfen und dabei das Nachbargrundstück betreten. Angelehnt an die deutsche Rechtsprechung könnte es auch hierzulande heißen: Man muss das Betreten seines Grundstücks durch maximal zwei Katzen “pro Nachbar“ dulden.

Gegenseitige Rücksichtnahme

Die Duldungspflicht ergibt sich aus der sogenannten gegenseitigen Rücksichtnahmepflicht. Danach soll sich jeder so verhalten, dass ein Miteinander möglich ist. Inwieweit die Anzahl der Katzen größer sein kann, hängt vom Einzelfall ab. Die Duldungspflicht endet jedoch dann, wenn diese dem Nachbarn nicht mehr zugemutet werden kann, wenn also beispielsweise eine Katze in seinem Garten die Goldfische aus dem Teich fängt. Pauschalurteile fallen schwer, da die Meinungen darüber, was eine wesentliche und eine unwesentliche Beeinträchtigung und was ortsüblich und was ortsunüblich ist, mitunter stark auseinandergehen können. Im Zweifel muss das Gericht darüber entscheiden, was noch im Rahmen und was zu viel ist. Besser ist es, wenn sich alle Parteien außergerichtlich einigen und einen Kompromiss im Sinne der Katze finden.

Ohne Beweis kein Schadenersatz

Grundsätzlich haftet der Tierhalter für alle Schäden, die sein Haustier verursacht – etwa Kratzer auf der Motorhaube, die besonders im Winter, wenn von ihr noch Wärme ausgeht, ein gern genommener Platz zum Schlafen und Dösen ist. Allerdings besteht hier immer eine Beweispflicht des Geschädigten. So muss der Autobesitzer beweisen, dass es die Katze des Nachbarn war, die das Auto zerkratzt hat. Oft ist der Beweis in solch einem Fall nur schwer vorzubringen, da Fotos oder Zeugenaussagen nicht immer gegeben sind.

Nachbarschaftsstreit vermeiden: Dies können Katzenhalter tun

Wenn Du eine Freigängerkatzen besitzt, solltest Du so gut es geht ein Auge auf sie haben. Wenn Du zum Beispiel siehst, dass Deine Samtpfote in den Sandkasten des Nachbarn macht, oder sich gemütlich auf dessen Auto niederlässt, solltest Du eingreifen. In besonders brenzligen Nachbarschaftsverhältnissen kann ein Katzenzaun dafür sorgen, dass Deine Mieze auf dem eigenen Grundstück bleibt. Grundsätzlich ist eine offene und konstruktive Kommunikation mit den Nachbarn immer der richtige Weg. Wenn ein Nachbar Probleme mit Deiner Freigängerkatze hat, solltet Ihr gemeinsam einen Kompromiss finden, um einen handfesten Rechtsstreit zu vermeiden. Wichtig ist es, dass jede Partei die andere ernst nimmt und gemeinsam an einer Lösung gearbeitet wird, mit der auch die Katzen leben können.


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