Haustiere in der Wohnung

OLYMPUS DIGITAL CAMERAViele Menschen können sich ein Leben ohne Hund oder Katze nicht vorstellen. Für Sie gehören Haustiere ebenso zur Familie, wie Ehepartner und Kinder. Bei einem Umzug in eine neue Wohnung oder auch bei der Anschaffung eines Haustieres, sollten einige wichtige Fragen mit dem Vermieter vorab geklärt werden.

Der erste Schritt ist die schriftliche Klärung im Mietvertrag, ob Haustiere erlaubt bzw. verboten sind. Eine allgemeine Klausel, die die Haltung von Haustieren generell verbietet ist in Österreich ungültig. Dazu bedarf es immer einer gesonderten Einzelvereinbarung! Von Gesetzes wegen ist es zudem nicht erlaubt, die Haltung von Tieren komplett zu verbieten. Zum Beispiel können zwar Hunde und Katzen verboten sein, für Kleintiere in Käfigen und Aquarien ist dies jedoch unerheblich. Eine wichtige Information für Tierhalter ist zudem, dass einmal getroffene Vereinbarung nicht mehr einseitig, d.h. nur durch den Vermieter, rückgängig gemacht werden können.

Neben dem Mietvertrag ist das Österreichische Tierschutzgesetz für die Haltung von Haustieren in Wohnungen ausschlaggebend. In diesem sind Mindestanforderungen für die Haltung von Hunden und Katzen in Wohnungen gesetzlich festgelegt. Bei Zuwiderhandlung drohen Strafen. Im Mittelpunkt sollten aber sowie die artgerechte Haltung und das Wohlbefinden der Tiere stehen.

Hundehaltern raten die Experten der TIEFREUNDE ÖSTERREICH auch eine Hundehaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1. Mio EUR abzuschließen. Die Haftpflichtversicherung für den Hund kommt für Schäden z.B. im Nachbargarten oder am Zaun auf, um nur zwei Beispiele zu nennen, und verhindert so unnötige Nachbarkeitssrteitigkeiten.

Sind alle Punkte – Mietvertrag, artgerechte Haltung und Hundehaftpflicht – geklärt, steht einem glücklichen Miteinander nichts mehr im Weg.

Bild: M. Großmann  / www.pixelio.de
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