Hunde müssen draußen bleiben: Ein Möbelhaus in Villach verbietet Vierbeiner im Restaurant und erntet somit herbe Kritik bei Tierhaltern. Da es keine gesetzliche Regelung gibt, die die Anwesenheit eines Hundes in einem Gasthaus gestattet, wird der Ruf nach einer einheitlichen Gesetzeslage deshalb immer lauter.
Hunde begleiten uns im Alltag und man möchte nicht mehr als nötig auf sie verzichten-auch nicht bei einem gemeinsamen Restaurantbesuch. Sind hiervon aber auch der Gastwirt und die anderen Gäste erfreut? Es stellt sich daher die Frage, ob Gastwirte einen Hund im Lokal verbieten können und wann Hunde mitgenommen werden dürfen.
Aktueller Fall eines Hundeverbots
Die Diskussion über Hunde in Speiselokalen scheint endlos und polarisiert unausweichlich. Neu aufgerollt wurde sie dieser Tage durch ein Hundeverbot im Restaurant des Villacher „Mömax“. Das Möbelhaus entschied sich vor einigen Wochen gegen Hunde im Speisebereich. „Wir hatten sehr viele Beschwerden, Gäste fanden die Vierbeiner im Restaurant unhygienisch und fühlten sich durch das Gebell gestört“, heißt es seitens des Unternehmens.
Ist das Verbot gerechtfertigt?
Der Gastwirt verfügt über das Hausrecht selbst, was ihn regelmässig dazu berechtigt zu bestimmen, wer in sein Lokal darf und wer nicht. So kann er grundsätzlich auch festlegen, dass Hunde nicht mit ins Lokal gebracht werden dürfen. In jene Bereiche, wo mit Lebensmitteln gearbeitet wird, wie der Küche oder in Lagerräumen, dürfen sie aus Hygienegründen nicht hinein. Das Diskriminierungsverbot bezieht sich auf Religion, Rasse und Geschlecht des Menschen. Für Hunde gibt es keine Regelung, doch die Praxis zeigt, dass sie fast in alle Speisebetriebe mit hinein dürfen. Zu Verboten kommt es meist nur dann, wenn es zu Zwischenfällen oder Ruhestörungen kommt.
An bestimmte Regeln halten
Grundvoraussetzung ist natürlich, dass dein ausgewähltes Restaurant Hunde erlaubt. Bei der Tischwahl ist es ratsam, wenn Du einen Tisch etwas abseits des Geschehens wählst, wo Dein Hund in einer ruhigen Ecke liegen kann. Hier stört er niemanden und hat ausreichend Platz sich auszustrecken. Für einen Welpen oder Junghund empfiehlt es sich etwas Fressbares, etwa einen Kauknochen mitzunehmen, mit dem er sich beschäftigen kann. Dein vierbeiniger Liebling sollte auch das Kommando „Platz“ kennen und verlässlich befolgen können. Wer diese Regeln mit seinem Liebling beherzt, wird allzeit ein gern gesehener Gast in hundefreundlichen Lokalen sein.
Ein tierisches Café-Erlebnis
Es geht aber auch anders: Prominentestes Beispiel für Tiere in der Gastronomie ist übrigens das Katzencafé „Cat’n’ Coffee“ in Klagenfurt. Hier sind zehn Katzen seit dem Jahr 2015 sogar die Gastgeber. Die niedlichen Samtpfoten bewegen sich frei zwischen den Gästen, wobei Kuscheln und spielen gern erlaubt sind. Die Katzen im Café sollen helfen, Menschen leichter zusammenzufinden und hier bieten sie gleich von Beginn an ein gemeinsames Thema.
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