Neues Gesetz: Obergrenze für Hunde- und Katzenhaltung

Das neue Landessicherheitsgesetz nimmt die Burgenländer in puncto Tierhaltung an die kurze Leine. So soll es künftig nur mehr erlaubt sein, maximal acht Katzen und vier Hunde zu halten.

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Das bisherige Gesetz aus dem Jahr 1968 hat in der Praxis immer wieder für Unklarheiten, Diskussionen und Unverständnis gesorgt. Deshalb haben sich im Burgenland SPÖ und FPÖ auf ein neues Landes-Sicherheitsgesetz geeinigt. Der Entwurf wird in den Landtag eingebracht und soll im Jänner 2019 beschlossen werden. Darin geht hervor, dass pro Haushalt nur mehr vier Hunde und acht Katzen gehalten werden dürfen. Begründet wurde der drastische Schritt damit, dass eine höhere Anzahl von Hunden und Katzen oft zu Problemen führt.

Ausnahmen bei landwirtschaftlichen Betrieben und Ausbildungshunde

Laut Fachabteilung gelte das Gesetz nur bei Privathaushalten – landwirtschaftliche Betriebe und gewerbliche Züchter seien ausgenommen. Ebenso Tiere, die sich in Ausbildungen befinden, wie zum Beispiel Spür-, Assistenz- oder Jagdhund, sind davon ausgenommen, heißt es aus der Fachabteilung des Landes.

Das letzte Wort hat die Gemeinde

Alle Personen, die aus triftigen Gründen mehr als die allgemein erlaubten vier Hunde und acht Katzen halten, dürfen dies auch künftig mit einer Bewilligung der Gemeinde tun. Jene Tierfreunde, die bereits jetzt die Anzahl der Tiere überschreiten, können nachträglich um eine Bewilligung ansuchen. Der Bürgermeister hat die Anträge zu prüfen und mit Bescheid zu entscheiden, der entsprechend zu begründen ist. Gegen die Entscheidung stehen den Tierhaltern auch Rechtsmittel offen.

Schlittenhunde nicht betroffen

Schlittenhundeführer können ebenfalls beruhigt sein: Wenn durch ihre Hunde keine anderen Menschen gefährdet oder unzumutbar belästigt werden, sollte es eine Sondergenehmigung für die Sportler geben. Auch wenn sie im Gesetzestext nicht explizit vorkommen. Dort ist für eine Ausnahmegenehmigung als Privathaushalt eine “ausreichend große Liegenschaft” notwendig und eben die Gewährleistung, dass niemand gefährdet oder unzumutbar belästigt wird.

Zweck des neuen Gesetzes sei es, das übermäßige Ansammeln von Haustieren vorzubeugen. Da bei einer großen Menge an Haustieren, die artgerechte Versorgung der Tiere nicht mehr gewährleistet ist.


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