Stolpersteine vor Urlaubsantritt mit Hund vermeiden

Wer seinen Hund in den Urlaub mitnehmen möchte, hat einiges zu beachten, wie die strengen Einreisebestimmungen innerhalb und außerhalb der EU. Egal, ob Du mit dem Auto, der Bahn oder dem Schiff unterwegs bist, ist es wichtig, sich schon im Vorfeld darüber zu informieren.

Einreisebestimmungen

Ein Urlaub mit Hund kann im wahrsten Sinne tierisch gut werden – sofern man die Einreisebestimmungen des Reiselands kennt. Für einen Urlaub mit Deinem Hund musst du nicht nur die Einreisebestimmungen des Ziellands beachten, sondern auch die Bestimmungen der Durchreise-Länder- schließlich will man nicht als “illegaler Einwanderer” unterwegs sein. Jedes Land fordert auch unterschiedliche Gesundheitsnachweise für Tiere und generell benötigen Hunde auf allen Auslandsreisen den EU-Heimtierausweis – auch in Nicht-EU-Ländern. In einigen Destinationen sind weitere Dokumente nötig, die ebenfalls beim Tierarzt ausgestellt werden müssen:

Tollwut-Antikörpertest

Wer nach Montenegro, Serbien, in die Türkei oder die Ukraine reist, muss mit seinem Hund einen Bluttest auf Tollwut-Antikörper durchführen lassen. Dieser ist vor der Anreise verpflichtend und sollte rechtzeitig vor Urlaubsantritt, am besten zwei bis drei Wochen vorab, vorgenommen werden.

Bandwurm-Behandlung

Für die Einreise nach Großbritannien, Irland, Malta, Finnland und Norwegen ist eine Bandwurm-Behandlung nötig. Diese muss ein bis fünf Tage vor der Einreise durchgeführt werden.

Gesundheitszeugnis

Auch wenn man nur auf der Durchreise ist, muss man in Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Russland, der Ukraine und der Türkei ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorlegen. Es darf nicht älter als zehn Tage und sollte in Englisch oder der Landessprache ausgestellt sein. Für die Türkei muss das Zeugnis in Türkisch ausgestellt bzw. übersetzt oder konsularisch beglaubigt sein. Für Russland ist außerdem eine notarielle Beglaubigung erforderlich.

Strengere Regeln für Listenhunde

Kroatien: Hunde der Rasse Terrier (Typ Bull) und deren Mischlinge sind in Kroatien nur erlaubt, wenn der Besitzer über einen Zuchtnachweis verfügt und der Hund im Stammbuch des FCI (größter internationaler kynologischer Dachverband) eingetragen ist. Sonst wird die Einreise nicht gestattet.

Deutschland: Für einen Aufenthalt bis zu vier Wochen mit einem gelisteten Hund gelten keine Einschränkungen. Ab einer längeren Aufenthaltsdauer ist die Einreise von Pitbull-Terriern, American Staffordshire-Terriern, Staffordshire-Bullterriern und Bullterriern sowie deren Kreuzungen untereinander allerdings verboten.

Eine sichere und angenehme Anreise

Wer mit dem Auto, Wohnmobil oder Wohnwagen anreist, sollte während der Fahrt auf ausreichend Pausen und Wasser sowie Hitzeschutz achten. Lange Fahrten verlegt man an heißen Tagen besser in die Morgen- oder Abendstunden. Die Klimaanlage darf nicht zu kalt eingestellt sein und auch das Fenster bleibt während der Fahrt besser geschlossen – Zugluft führt bei Hunden leicht zu Bindehautentzündung. Wichtig ist auch, dass der Hund im Fahrzeug stets gut gesichert ist, am besten eignet sich eine spezielle Transportbox.


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