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Neues Gesetz: Obergrenze für Hunde- und Katzenhaltung

Das neue Landessicherheitsgesetz nimmt die Burgenländer in puncto Tierhaltung an die kurze Leine. So soll es künftig nur mehr erlaubt sein, maximal acht Katzen und vier Hunde zu halten. Das bisherige Gesetz aus dem Jahr 1968 hat in der Praxis … Weiterlesen

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