PRESSEAUSSENDUNG

Mittwoch, 8. Februar 2017

Kommt jetzt die Katzensteuer?

Die Diskussion um die Einführung der Katzensteuer sorgt zurzeit in Deutschland für erhitzte Gemüter. Über 13 Millionen Samtpfoten wären betroffen. Findige Steuerideen werden von Österreichs Politkern gerne übernommen. Die TIERFREUNDE ÖSTERREICH – Österreichs Club für Tierhalter – warnen deswegen vor einer weiteren willkürlichen Haustiersteuer.

Nachdem ein Kommentar in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vor rund zwei Wochen zur Einführung der Katzensteuer aufgerufen hatte („Besteuert die Katzen!“), schaltet sich in dieser Sache jetzt auch die deutsche Politik ein – so kann sich die Grüne Jugend laut Medienberichten durchaus eine solche Katzensteuer vorstellen. Bevor diese fragwürdige Idee auch von Seiten der österreichischen Politiker aufgegriffen wird, klären die TIERFREUNDE ÖSTERREICH am Beispiel der Hundesteuer auf, was gegen die willkürliche Besteuerung von Haustieren spricht.

  • Nicht mehr zeitgemäß: Die Hundesteuer ist ein Relikt aus dem Mittelalter und wurde in Ländern wie England, Frankreich, Italien, Spanien, Schweden und Dänemark längst abgeschafft, weil ihre volkswirtschaftliche Bilanz negativ ist. Abgesehen von Österreich werden Vierbeiner deswegen weltweit nur noch in drei weiteren Ländern besteuert.
    Bezug zur Katzensteuer: Aus volkswirtschaftlicher Sicht muss die Idee einer Katzensteuer dringend überdacht werden. Alleine der Verwaltungsaufwand für die Kontrollen wäre enorm und praktisch nicht durchführbar.
  • Ein Haustier ist kein Luxusgut: In Zeiten von zunehmender Hektik und Anonymität sind Haustiere keine Luxusgüter, sondern Lebensgefährten und unverzichtbare Ruhepole. Vor allem für einsame, alleinstehende, beeinträchtigte und arme Menschen fungieren Tiere als wichtige Sozialpartner und stellen oft das einzige Glück im Leben dar.
    Bezug zur Katzensteuer: Von einer Katzensteuer wären vor allem Geringverdiener und Pensionisten betroffen, die oft ohnehin nur noch ihre Katze haben und ihre schmalen Einkünfte zusammenkratzen, um Futter, Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen zu bezahlen. Die Besteuerung von Hunden und Katzen betrifft also meist die sozial Schwachen und treibt den Weg in die Armut zusätzlich voran. Zudem ist davon auszugehen, dass jene Betroffenen, die sich die Katzensteuer nicht leisten können, ihr Tier nicht melden und somit in die Illegalität getrieben würden.
  • Juristischer Freifahrtschein: Die Höhe der Hundesteuer kann per Landesgesetz der einzelnen Bundesländer festgelegt oder dem Ermessen der einzelnen Gemeinden überlassen werden. Diese können gemäß §8 Abs. 5 und 6 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 bestimmte Abgaben (wie die Hundeabgabe) einheben, „wenn dies zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichtes oder zur Deckung bestimmter Erfordernisse im Haushalt der Gemeinden erforderlich ist“. Das ist ein juristischer Freifahrtschein, um sukzessive die Hundeabgabe anzuheben, wenn anderswo Geld benötigt wird.
    Bezug zur Katzensteuer: Es ist anzunehmen, dass auch die Katzensteuer unter besagten Gesetzesparagraphen fiele. Damit würde sie – auf Kosten der Katzenhalter – als weiterer Freifahrtschein zur willkürlichen Geldeintreibung für Gemeinden fungieren.

  • Willkür: Tierhalter sowie die Heimtierbranche lassen über die Mehrwertsteuer auf Futter, Zubehör, Arzneimittel, Dienstleistungen etc. jedes Jahr Millionen in die Steuerkassen fließen und schaffen tausende Arbeitsplätze in ganz Österreich. Angesichts dieser Tatsache scheint eine zusätzliche Hunde- bzw. Katzensteuer geradezu willkürlich.
    Zudem bestehen gravierende Unterschiede bei der Höhe der Hundesteuer, deren Beträge von € 7,27 Euro bis über € 110,- pro Jahr variieren. Auf die Lebensdauer eines Hundes gerechnet ergeben sich mancherorts Steuerabgaben bis über € 1600. Die starken Abweichungen zwischen den Steuersätzen machen die Willkür der Erhöhungsexzesse ebenfalls offenkundig und verdeutlichen, dass sich Städte und Gemeinden nicht – wie oftmals behauptet – an den tatsächlichen Kosten, die ihnen durch die Hundehaltung entstehen, orientieren.
    Bezug zur Katzensteuer: Ähnlich wie bei der Hundeabgabe wäre auch bei der Katzensteuer damit zu rechnen, dass die Höhe variabel ist bzw. von den einzelnen Städten und Gemeinden bestimmt werden kann. Neben der Willkür dieser Regelung würde diese besonders für die Katzenhalter in Gegenden mit höherer Katzensteuer eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. 
  • Keine Gegenleistung: Die Hundesteuer ist keine zweckgebundene Abgabe, also eine Leistung ohne konkrete Gegenleistung. Hundehalter zahlen somit brav in die Städte- und Gemeindekassen ein, können dafür aber nicht erwarten, dass ihre Steuergelder für die Reinigung von Gehwegen und öffentlichen Plätzen, das Aufstellen von Sackerlspendern oder gar für die Errichtung von Hundefreilaufwiesen verwendet werden. Städte und Gemeinden können das Steuergeld der Hundehalter ebenso verwenden, um Budgetlöcher zu stopfen und anderweitige Schulden zu tilgen.
    Bezug zur Katzensteuer: Es ist anzunehmen, dass auch die Katzensteuer keine zweckgebundene Abgabe darstellen würde. Steuerzahler hätten demnach keine Gegenleistung zu erwarten – und das für einen erheblichen finanziellen Mehraufwand.

Noch ist eine Besteuerung von Katzen in Österreich nicht Realität. Dennoch wird anhand der aktuellen Debatte in Deutschland deutlich, dass die Einführung der Katzensteuer nicht nur ein Gedankenspiel ist. Anhand der Hundesteuer, gegen die die TIERFREUNDE ÖSTERREICH als Österreichs Club für Haustierhalter bereits seit vielen Jahren kämpfen, wird deutlich, wie willkürlich und intransparent die Besteuerung von Haustieren ist. Millionen von Haustierhaltern sind betroffen, ohne eine konkrete Gegenleistung zu erhalten.

Rückfragen & Kontakt

Tierfreunde Österreich 
Michaela Steger
0660/23 93 173
michaela.steger@tierfreunde.org

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Quelle: Pixabay

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