ÖVP - Landtagsfraktion Burgenland
Sehr geehrte Damen und Herren!
Im Namen von Klubobmann Ing. Rudolf Strommer darf ich auf Ihr Schreiben antworten:
Der ÖVP-Landtagsklub hat ihre Anliegen eingehend diskutiert und auch Information von Gemeindevertretern eingeholt.
Die Gemeinden gehen in dem von Ihnen dargestellten Zusammenhang einem gesetzlichen Auftrag nahc, konkret aus Verpflichtungen gemäß dem Tierschutzgesetz, z.B. für die Verwahrung und Versorgung entlaufener Hunde und sind letztendes auch für die Entfernung von Verunreinigungen u.a.m. verantwortlich. Die "Hundesteuer" ist zwar nicht zweckgebunden, trotzdem bedarf es um diesen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen zu können, auch finanzieller Abdeckung. Die Hundesteuer ist ein wesentlicher Beitrag dafür.
Grundlage für die Hundesteuer an sich ist auch nicht ein Landesgesetz - also im Einflussbereich des Bgld. Landtages - , sondern ist im Finanzausgleichsgesetz als ausschließliche Gemeindeabgabe geregelt. Daran knüpfen auch inhaltlichen Verpflichtungen aus dem Tierschutzgesetz.
Eine ersatzlose Streichung der Hundesteuer zulasten der Gemeinden wäre problematisch. Eine Änderung der derzeitigen Regelung wäre im Rahmen der nächsten Finanzausgleichsverhandlungen möglich, wo die Mittelaufteilung aus Steuererträgen geregelt wird und den Gemeinden möglicherweise für ihre Leistungen auf anderem Wege finanziell unterstützt werden.
mit besten Empfehlungen
Markus Prenner