ÖVP - Landtagsfraktion Oberösterreich
Vielen Dank für die Gelegenheit zur Stellungnahme. Im Namen von Herrn Klubobmann Mag. Thomas Stelzer darf ich Ihnen dazu Folgendes mitteilen:
Die österreichischen Gemeinden werden gemäß § 15 Abs. 3 Z 2 FAG 2008 ermächtigt, durch Beschluss der Gemeindevertretung eine Abgabe für das Halten von Hunden einzuheben. Eine Zweckbindung sieht das FAG 2008 nicht vor.
Die Gemeinden können demnach selbst regeln, in welcher Höhe die Hundeabgabe eingehoben wird und für welche Bereiche (ob etwa für Gehsteigreinigung, Freilaufflächen oä.) die Mittel verwendet werden. Der Bedarf und folglich die Mittelverwendung sind aber auch in allen Gemeinden unterschiedlich. So sind zB in größeren Städten ganz andere Bedürfnisse an Freilaufflächen gegeben, als in kleineren Gemeinden im ländlichen Raum.
Ich erachte es für sinnvoll, den Gemeinden auch weiterhin die Möglichkeit zu geben, eigenverantwortlich und individuell auf die Bedürfnisse vor Ort eingehen zu können, denn nur so ist ein gedeihliches Miteinander zwischen den Bürgerinnen und Bürgern, die einen Hund besitzen und allen anderen möglich.
Mit freundlichen Grüßen,
Mag. Florian Kirchstetter
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Mag. Florian Kirchstetter
Klub der OÖVP-Landtagsabgeordneten
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