SPÖ - Landtagsfraktion Steiermark

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 12. März 2013 darf ich Ihnen im Namen unseres Klubobmanns, Herrn LAbg. Walter Kröpfl, wie folgt antworten:

Vorab darf ich auf Ihre negative Bemerkung der „willkürlichen Verwendung“ der Hundesteuer in Erinnerung rufen, dass die meisten Steuern in Österreich nicht zweckgebunden verwendet werden. Das ist prinzipiell auch gut so, da dadurch der Fortbestand des Sozialstaates sichergestellt wird und die Politik die Möglichkeit erhält je nach Notwendigkeit auch stärker in gewissen Bereichen zu unterstützen und zu lenken. Auch ist hier eine Zweckbindung, wie Sie ja selbst auch einige Absätze weiter feststellen, von Gesetzes wegen nicht möglich. Der Umstand in wie vielen Ländern eine Steuer eingehoben wird oder auch nicht, ist meines Erachtens nach kein Gradmesser für die Sinnhaftigkeit bzw. die Legitimation.

Betreffend der von Ihnen dargestellten „zwingenden“ Abschaffungsgründe nun folgendes:
x) Wir sind auch Ihrer Meinung, dass Hundehaltung kein Privileg von Besserverdienern sein darf. Jedoch ist dabei auch fest zu halten, dass die Summe von €30,-/Jahr (das ist der Betrag der bei absolvierter Hundeprüfung anfällt!) wohl nicht als übermäßig angesehen werden kann. Der Umstand dass wir hier auf diesen halbierten Betrag verweisen, soll auch unsere Intention zur „Ausbildung Mensch mit Hund“ hervorheben – dorthin wollen wir nämlich ALLE Hundehalter bringen. Das soll dem gedeihlichen Miteinander der Hundehalter mit der Umwelt bzw. mit den Mitmenschen dienen. Im Speziellen erwarten wir uns dadurch einen wesentlichen Anstieg der Sicherheit!
x) Betreffend der Verwaltungskosten ist festzuhalten, dass bis dato vielerorts tatsächlich keine Relation zwischen Aufwand und Nutzen bestanden hat. Es wurden teilweise €2,18 oder €7,- an jährlicher Steuer eingehoben. In anderen Gemeinden wurden hingegen bereits vorher teilweise über €40,- verlangt (!ohne eine Ermäßigungsmöglichkeit über die Absolvierung eines Kurses mit dem Hund!). Genau das ist aber auch einer der Gründe, warum wir mit der generellen Mindesthöhe den Gemeinden eine Kostendeckung sicherstellen wollten.
x) Den Volkswirtschaftlichen Nutzen der Gemeinden hervorzuheben erscheint uns doch ein wenig weit hergeholt zu sein. Sie haben zwar Recht, wenn Sie von jenen Gemeinden mit Tierfutterindustrie reden – jedoch kommt das wohl nur in den seltensten Fällen vor.
Für Ihren Hinweis betreffend der Versicherungen bin ich Ihnen jedenfalls sehr dankbar! Tatsache ist nämlich, dass wir in unserem Gesetzesbündel (hier im Stmk. Landessicherheitsgesetz) erstmals auch eine Pflichtversicherung in der Höhe von € 725.000,- vorschreiben. Offensichtlich haben wir hier auch einen guten Schritt in die richtige Richtung eingeschlagen. Generell darf ich betonen, dass wir hier einen Maßnahmenkatalog der in sich verzahnt ein sinnvolles Ganzes gibt, beschlossen haben. Auch haben wir eine gewisse Vereinheitlichung in der gesamten Steiermark erreicht. Es ist das Gesamtsystem auch eine Tierschutzmaßnahme. Menschen sollen sich bevor sie einen Hund bei sich aufnehmen, ernsthaft überlegen ob das denn für sie sinnvoll ist bzw. ob sie dazu in der Lage sind.
x) Dass von unserer Seite gezielte Fehlinformationen getätigt werden, wie Sie in Ihrem vierten Punkt behaupten, möchte ich sehr entschieden zurückweisen. Dass Gemeinden Aufwendungen durch Hunde haben ist aber jedenfalls eine nicht weg zu leugnende Tatsache – die eine Gemeinde mehr – die andere Gemeinde etwas weniger. Betreffend der Zweckwidmung der Gelder darf ich Sie auf das oben Geschriebene (Einleitung) verweisen.
x) Das es Gemeinden gibt, die sich nicht um ihre Hundebesitzer bzw. deren Hunde auch in Hinblick auf eine Freilaufwiese etc. kümmern, ist sehr bedauerlich. Jedoch sind wir davon überzeugt, dass die Wünsche nach einer solchen Einrichtung nun auch eine fundiertere Berechtigung auf Grund der eingehobenen Abgabe haben. Gemeinderäte bzw. Bürgermeister werden in Zukunft wohl eher ein offenes Ohr für solche Anliegen haben.
x) Wie bereits vorhin erwähnt haben wir nun eine Vereinheitlichung der Tarife weitestgehend erreichen können. Ich verstehe Ihre Bemerkung in diesem Absatz daher leider nicht.
Ihr Hinweis auf die Tierheime ist ein ganz entscheidender! Gerade weil die Tierheime so überfüllt waren, haben wir das Gesamtpaket in dieser Form beschlossen (Hinweis: Hundekundenachweis bei Anmeldung – hier soll unter anderem auch auf ALLE Kosten des künftigen Hundehalters intensiv hingewiesen werden!)! Es wurde uns diesbezüglich sogar von Tierheimen und Hundeausbildnern dazu geraten. Dass nun ein prominenter Tierheimbetreiber gerade das Gegenteil seines seinerzeit leitenden Tierarztes in der Öffentlichkeit fordert ist für uns daher leider nicht nachvollziehbar.
x) Über viele Jahre (Jahrzehnte) ist diesbezüglich keine Erhöhung durch die Landesvorschriften erfolgt. Von stetig steigenden Hundesteuern zu sprechen ist daher leider nicht seriös.

Fazit: Die Hundesteuer als ein Mosaikstein in Bezug auf Hundehaltung, Tierschutz, Sicherheit, Gerechtigkeit und ein gedeihliches Zusammenleben von Hundehaltern und der restlichen Bevölkerung ist ein gutes, notwendiges und taugliches Instrument und ein angemessener Beitrag.
Betreffend des zur Zeit so gerne verwendeten Begriffs „zweckgebunden“ ist nochmals festzuhalten, dass das Österreichische Steuersystem mit allen sozialen Aspekten und der auch sehr gerne verwendeten sozialen Gerechtigkeit sicher nicht so flexibel, ausgleichend, treffsicher und gerecht funktionieren würde, wenn alle Abgaben, Steuern und Beiträge immer „zweckgebunden“ verwendet werden müssten. Möglicherweise überzeugt Sie dieses Argument, wenn Sie sich in Ihrem persönlichen Umfeld umschauen. Hier ist Österreich jedenfalls an der Spitze mit zu nennen und sicherlich kein Land für das man sich schämen müsste!
Transparenz zu verlangen ist ebenfalls eine sehr moderne und dem Zeitgeist entsprechende Forderung. Ich bin hier jedenfalls ganz bei Ihnen. Jedoch würde ich mir wünschen, dass es nicht als Platzfüller oder gar Ablenkung von anderen schwachen Argumenten verwendet wird.

Wir haben die Steirische Lösung nach reichlichen Überlegungen, mit einer Menge an Rücksprachen mit ExpertInnen und mit viel Verantwortung gegenüber der gesamten Bevölkerung getätigt!

Ein konstruktives Gespräch mit uns ist sicher jederzeit möglich. Einen andauernden Konflikt von dem Sie jedoch in Ihrem Brief schreiben, haben wir nicht feststellen können. Vielmehr scheint uns genau diese Wortwahl bei einem ersten(!) Schreiben an uns als sehr überzogen und viel zu kriegerisch.
Sollten Sie beabsichtigen dieses Mail zu zitieren, so darf ich Sie höflichst bitten, dass Sie nicht nur Teile bzw. dem Sinn nach verdrehte Passagen verwenden, sondern den Inhalt klar dargestellt wiedergeben.

Mit freundlichen Grüßen an den von uns Allen sehr geschätzten Tierschutz

Michael Schumacher

Mag. Michael Schumacher
Klubreferent
 
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