Die Hundesteuer
Auf dieser Seite findest du die wichtigsten Informationen zur Hundesteuer.
Allgemeine Informationen zur Hundesteuer:
Als Hundebesitzer bist du in allen Städten und den meisten Gemeinden in Österreich gesetzlich verpflichtet eine Hundesteuer (Hundeabgabe) zu entrichten. Diese Hundesteuer wird je nach Bestimmung ab einem Hundealter von ca. drei Monaten fällig. Sowohl die Höhe als auch die genauen Bestimmungen und Fristen der Hundesteuer variieren jedoch je nach
5 Tricks, um sich die Hundesteuer zu sparen!
Im folgenden Beitrag erzählen Mitglieder, wie sie sich die Hundesteuer sparen. Weiterlesen...
Zuständige Stellen für die Hundesteuer:
Für die Hundesteuer sind die Städte und Gemeinden zuständig. Du musst dich daher für die Anmeldung deines Hundes mit deinem Gemeindeamt oder Magistrat in Verbindung setzen. Dort bekommst auch genaue Informationen über die Höhe, Fristen und genauen Bestimmungen zur Hundesteuer in deiner Stadt oder Gemeinde. Unter www.help.gv.at kannst du mit dem Stichwort „Hundeabgabe“ mit deiner PLZ dein zuständiges Gemeindeamt bzw. Magistrat suchen. Die Anmeldung kann entweder schriftlich, mittels elektronischen Formulars per Internet oder teilweise auch telefonisch erfolgen. Der Zahlschein für die Bezahlung der Hundesteuer wird dir dann jährlich per Post übermittelt.
Die Anmeldung zur Hundesteuer:
Die Anmeldung deines Hundes erfolgt bei deinem zuständigen Gemeindeamt bzw. Magistrat. Nachdem du die Hundesteuer eingezahlt hast, erhältst du in den meisten Städten und Gemeinden eine Hundemarke. Diese wird dir entweder persönlich übergeben oder per Post zugesendet. Die Hundemarke sollte vorschriftsgemäß am Halsband deines Hundes festgemacht werden, damit er sie immer bei sich trägt. Solltest du die Hundemarke verlieren kannst du bei deinem Gemeindeamt bzw. Magistrat eine Ersatzhundemarke beantragen.
Sonderregelungen zur Hundesteuer:
In bestimmten Fällen gibt es Befreiungen, Ermäßigungen und Ausnahmen von der Hundesteuer (z.B. Nutzhunde, Therapie-, Rettungs- und Diensthunde, Blindenhunde, Hunde für Hilflose…). Genaue Informationen hierzu erhältst du in deinem Gemeindeamt bzw. Magistrat
Wien - Hundesteuer
Höhe der Hundesteuer: € 72,- für den ersten Hund. € 105,- pro Jahr für jeden weiteren Hund.
Magistratsabteilung 6
1070 Wien, Hermanngasse 24-26
Telefon +43 1 4000 07910
E-Mail kanzlei-b34@ma06.wien.gv.at
Webseite zur Hundesteuer in Wien.
In Wien muss für jeden Hund, der im Stadtgebiet gehalten wird, Hundesteuer entrichtet werden. Dies gilt ab einem Alter des Hundes von drei Monaten, wobei es in speziellen Fällen Befreiungen und Ermäßigungen gibt. Die Anmeldung muss innerhalb von vierzehn Tagen erfolgen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist oder spätestens vierzehn Tage nachdem der Hund im Stadtgebiet Wien gehalten wird. Anmelden kann man seinen Hund per elektronischem Formular zur Hundesteuer oder telefonisch unter +43 1 4000 07910. Bei der ersten Anmeldung eines Hundes kann die Hundesteuer bar oder mit Bankomat- oder Kreditkarte eingezahlt werden. Danach erhält man für die Bezahlung der Hundesteuer jährlich einen Zahlschein per Post zugeschickt.
Graz - Hundesteuer
Höhe der Hundesteuer: € 60,- für den ersten Hund. € 90,- pro Jahr für jeden weiteren Hund.
Abteilung für Gemeindeabgaben
8011 Graz , Schmiedgasse 26, 1. Stock
Tel.: +43 (0316) 872-3444
E-Mail: gemeindeabgaben@stadt.graz.at
Webseite zur Hundesteuer in Graz.
In der Steiermark muss für jeden Hund eine einheitliche Hundesteuer von mindestens € 60,- pro Jahr entrichtet werden. Zusätzlich zur Hundesteuer müssen alle Neuhundehalter, das sind alle Hundehalter, die in den letzten fünf Jahren keinen Hund angemeldet hatten, bei der Anmeldung einen Hundekundenachweis vorweisen. Dieser kostet nochmals € 40,-. Alle Hundehalter müssen zudem eine Hundehaftpflichtversicherung vorweisen. Anmelden kann man seinen Hund im jeweils zuständigen Gemeindeamt bzw. Magistrat.
Linz - Hundesteuer
Höhe der Hundesteuer: € 44,- pro Jahr.
Magistrat Linz4040 Linz , Hauptstraße 1-5
Telefon: +43 732 7070 / 0
E-Mail: info@mag.linz.at
Webseite zur Hundesteuer in Linz.
In Linz muss für jeden Hund eine Hundesteuer von € 44,- pro Jahr entrichtet werden. Zusätzlich zur Hundesteuer müssen alle Hundehalter bei der Anmeldung einen Sachkundenachweis sowie eine Hundehalterhaftpflichtversicherung von mindestens € 750.000- vorweisen. Anmelden kann man seinen Hund per elektronischem Formular oder persönlich im Bürgerservicecenter sowie in der Stadtbibliothek. Ausgenommen von der Hundesteuer in Linz sind Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen und anderen Betrieben gehalten werden sowie Hunde, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes notwendig sind.
Salzburg - Hundesteuer
Höhe der Hundesteuer: € 60,- pro Jahr für den ersten Hund. € 82,- für den zweiten Hund und € 109,- für jeden weiteren Hund.
Stadtmagistrat Salzburg
5020 Salzburg, Hubert-Sattler-Gasse 5
Telefon: + 43 662 8072 / 2466
E-Mail: stadtsteueramt@stadt-salzburg.at
Webseite zur Hundesteuer in Salzburg.
In Salzburg muss für jeden Hund eine Hundesteuer von mindestens € 60,- pro Jahr entrichtet werden. Anmelden kann man seinen Hund per elektronischem Formular oder persönlich im Stadtmagistrat. Ausgenommen von der Hundesteuer in Salzburg sind Wachhunde, Blindenführerhunde sowie Hunde, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden.
Innsbruck - Hundesteuer
Höhe der Hundesteuer: € 99,96,- pro Jahr.
Stadtmagistrat Innsbruck
Maria-Theresien-Straße 18 / 2. Stock
Telefon: +43 (0) 512 / 5360-0
eMail: hundesteuer@innsbruck.gv.at
Webseite zur Hundesteuer in Innsbruck.
In Innsbruck muss für jeden Hund eine Hundesteuer von mindestens € 84,- pro Jahr entrichtet werden. Anmelden kann man seinen Hund per elektronischem Formular oder persönlich im Stadtmagistrat Innsbruck. Eine ermäßigte Hundesteuer von € 46,80- ist für Wachhunde sowie Hunde, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes notwendig sind, zu entrichten.
Klagenfurt - Hundesteuer
Höhe der Hundesteuer: € 40,- pro Jahr.
Magistrat, Bürgerservice
9010 Klagenfurt, Neuer Platz 1
Telefon: 0463 / 537 - 2750
E-Mail: service@klagenfurt.at
Webseite zur Hundesteuer in Linz.
In Klagenfurt muss für jeden Hund ab einem Alter von drei Monaten eine Hundesteuer von € 40,- pro Jahr entrichtet werden. Anmelden kann man seinen Hund per elektronischem Formular oder persönlich im Bürgerservice Klagenfurt. Eine ermäßigte Hundesteuer ist für Wachhunde sowie Hunde, die zur Ausübung eines Berufes sowie Hunde, die zur Bewachung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben eingesetzt werden, zu entrichten.
Eisenstadt - Hundesteuer
Höhe der Hundesteuer: € 40,60- pro Jahr.
Stadtmagistat Eisenstadt
7000 Eisenstadt, Hauptstraße 35
Tel.:02682/705-600
E-Mail: standesamt@eisenstadt.at
Webseite zur Hundesteuer in Eisenstadt.
In Eisenstadt muss für jeden Hund eine Hundesteuer von mindestens € 40,60- pro Jahr entrichtet werden. Anmelden kann man seinen Hund persönlich im Stadtmagistrat Eisenstadt. Das nötige Formular für die Hundeanmeldung gibt es vorab zum Download. Eine ermäßigte Hundesteuer von € 14,50- ist für Nutzhunde zu entrichten. Befreit von der Hundesteuer sind Hunde, die jünger als sechs Wochen sind, Hunde die nachweislich zur Führung Blinder und zum Schutz hilfloser Personen (Invalider) verwendet werden, Diensthunde der Polizei, Zollorgane und des Bundesheeres sowie Nutzhunde, die zur tiergestützten Therapie von Menschen verwendet werden und hierfür ausgebildet sind.
St. Pölten - Hundesteuer
Höhe der Hundesteuer: € 45,- pro Jahr.
Magistrat St.Pölten
3100 St.Pölten
Josefstraße 7, 1.Stock
Tel.: +43 2742 333-2315
E-Mail: finanz@st-poelten.gv.at
Webseite zur Hundesteuer in St.Pölten.
In St.Pölten muss für jeden Hund eine Hundesteuer von € 45,- pro Jahr entrichtet werden. Anmelden kann man seinen Hund per elektronischem Formular oder persönlich im Magistrat St. Pölten. Eine ermäßigte Hundesteuer von € 6,54 ist für Nutzhunde zu entrichten.
Bregenz - Hundesteuer
Höhe der Hundesteuer: € 52,50- pro Jahr.
Amt der Landeshauptstadt Bregenz
6900 Bregenz, Rathausstraße 4
Tel.: +43 (0)5574 / 410-0
rathaus@bregenz.at
Webseite zur Hundesteuer in Bregenz.
In Bregenz muss für jeden Hund, der im Stadtgebiet gehalten wird, eine Hundesteuer in Höhe von € 52,50- entrichtet werden. Dies gilt ab einem Alter von drei Monaten, wobei es in speziellen Fällen Befreiungen und Ermäßigungen gibt. Anmelden kann man seinen Hund per Internet, telefonisch und schriftlich beim zuständigen Amt.